Lassen Sie von auf Immobilienrecht spezialisierten Anwälten kostenfrei prüfen, ob Sie Ihre gezahlte Maklerprovision ganz oder teilweise zurückfordern können.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Verbraucherinnen und Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Prüfung ihrer gezahlten Maklerprovision zu ermöglichen.
Dabei wird jeder Fall von auf Immobilienrecht spezialisierten Anwälten geprüft – transparent, unabhängig und auf Basis der aktuellen Rechtslage.
Unser Ziel ist es, schnell und verständlich aufzuzeigen, ob und in welcher Höhe ein Rückforderungsanspruch bestehen kann. Ohne Risiko und ohne Verpflichtung.
Die Prüfung Ihres Anliegens erfolgt unverbindlich und ohne versteckte Kosten.
Die Bewertung erfolgt durch erfahrene Anwälte mit Schwerpunkt Immobilienrecht.
Sie erhalten eine nachvollziehbare Einschätzung auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung – klar, verständlich und ohne Verpflichtung.
In nur wenigen Schritten erfahren Sie, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Rückforderung Ihrer Maklerprovision bestehen kann.
Übermitteln Sie einige grundlegende Informationen zu Ihrer Immobilie und zur gezahlten Maklerprovision. Die Angaben werden vertraulich behandelt.
Auf Immobilienrecht spezialisierte Anwälte prüfen kostenfrei und unverbindlich, ob auf Grundlage der aktuellen Rechtslage ein Anspruch auf Rückforderung besteht.
Sie erhalten eine klare und verständliche Ersteinschätzung zu einem möglichen Rückforderungsanspruch. Ganz ohne Kosten und ohne Verpflichtung.

Manager
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HR Manager
Hier finden Sie ausgewählte aktuelle Presse-Artikel über wichtige Gerichtsurteile und Entwicklungen im Maklerprovisionsrecht – verständlich zusammengefasst und mit direktem Zugriff auf die Original-Beiträge.

BGH-Urteil bestätigt, dass ein Käufer nicht zur Übernahme der gesamten Maklerprovision verpflichtet werden darf, wenn der Maklervertrag nur vom Verkäufer abgeschlossen wurde. Das Urteil stärkt den Verbraucherschutz und ermöglicht in vielen Fällen die Provisions-Rückzahlungen.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil klargestellt, dass Vereinbarungen über die Maklerprovision, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, komplett unwirksam sind.
In zwei Fällen versagt der BGH Immobilienmaklern ihren Lohn. Der Grund: Beide Male wurden Vereinbarungen getroffen, die den Verbraucherschutz umgehen. Eigentlich sollen sich Verkäufer und private Käufer die Maklerkosten teilen.
Hier finden Sie grundlegende Informationen zur Maklerprovision sowie zu den rechtlichen Voraussetzungen, unter denen ein Provisionsanspruch entsteht oder entfallen kann.
Die Maklerprovision ist ein Entgelt, das für die Vermittlung oder den Nachweis einer Immobilientransaktion gezahlt wird. Ob und in welcher Höhe sie geschuldet ist, hängt von mehreren rechtlichen Voraussetzungen ab.
Eine Rückforderung kann in Betracht kommen, wenn gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten wurden oder der Provisionsanspruch rechtlich nicht wirksam entstanden ist. Dies ist stets eine Frage des Einzelfalls.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine bereits gezahlte Maklerprovision ganz oder teilweise zurückgefordert werden.
Ja, insbesondere gesetzliche Änderungen und die jeweils geltende Rechtslage zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses können entscheidend sein.
Die rechtliche Bewertung kann sowohl Käufer als auch Verkäufer betreffen, abhängig von der konkreten Vertragsgestaltung.
In diesem Bereich beantworten wir Fragen zum Ablauf der kostenfreien Prüfung, zur anwaltlichen Bewertung sowie zu den nächsten möglichen Schritten.
Ja. Die Ersteinschätzung erfolgt kostenfrei und ohne Verpflichtung. Es entstehen Ihnen dadurch keinerlei Kosten.
Die Prüfung erfolgt durch auf Immobilienrecht spezialisierte Anwälte mit entsprechender Erfahrung im Bereich Maklerprovisionen.
In der Regel werden grundlegende Informationen zur Immobilientransaktion, zum Maklervertrag und zur gezahlten Provision benötigt.
Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. In der Regel erhalten Sie zeitnah eine erste rechtliche Einschätzung.
Nein. Die kostenfreie Prüfung begründet kein Mandatsverhältnis. Sie entscheiden anschließend selbst, ob und wie Sie weiter vorgehen möchten.
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