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Maklerprovision prüfen lassen – kostenlos & unverbindlich

Lassen Sie von auf Immobilienrecht spezialisierten Anwälten kostenfrei prüfen, ob Sie Ihre gezahlte Maklerprovision ganz oder teilweise zurückfordern können.

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juristische Prüfung
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Erfahrung im Immobilienrecht
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Über uns

Anwaltliche Prüfung statt Vermutungen

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Verbraucherinnen und Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Prüfung ihrer gezahlten Maklerprovision zu ermöglichen.
Dabei wird jeder Fall von auf Immobilienrecht spezialisierten Anwälten geprüft – transparent, unabhängig und auf Basis der aktuellen Rechtslage.

Unser Ziel ist es, schnell und verständlich aufzuzeigen, ob und in welcher Höhe ein Rückforderungsanspruch bestehen kann. Ohne Risiko und ohne Verpflichtung.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Die Prüfung Ihres Anliegens erfolgt unverbindlich und ohne versteckte Kosten.

Juristische Expertise

Die Bewertung erfolgt durch erfahrene Anwälte mit Schwerpunkt Immobilienrecht.

Transparenter Prüfprozess

Sie erhalten eine nachvollziehbare Einschätzung auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung – klar, verständlich und ohne Verpflichtung.

Nur 3 Schritte

So funktioniert die kostenfreie Prüfung

In nur wenigen Schritten erfahren Sie, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Rückforderung Ihrer Maklerprovision bestehen kann.

➊ Angaben übermitteln

Übermitteln Sie einige grundlegende Informationen zu Ihrer Immobilie und zur gezahlten Maklerprovision. Die Angaben werden vertraulich behandelt.

➋ Juristische Prüfung

Auf Immobilienrecht spezialisierte Anwälte prüfen kostenfrei und unverbindlich, ob auf Grundlage der aktuellen Rechtslage ein Anspruch auf Rückforderung besteht.

➌ Ergebnis erhalten

Sie erhalten eine klare und verständliche Ersteinschätzung zu einem möglichen Rückforderungsanspruch. Ganz ohne Kosten und ohne Verpflichtung.

Kundenbewertungen

Was unsere Kunden sagen

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    Alessio Dunn
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      Entrepreneur

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        Kaira Beasley
        Kaira Beasley

        HR Manager

        Aktuelle Presse-Artikel

        Aktuelle Nachrichten zur Maklerprovision & Rechtsprechung

        Hier finden Sie ausgewählte aktuelle Presse-Artikel über wichtige Gerichtsurteile und Entwicklungen im Maklerprovisionsrecht – verständlich zusammengefasst und mit direktem Zugriff auf die Original-Beiträge.

        BGH stärkt Käuferrechte: Halbteilungsgrundsatz gilt

        BGH stärkt Käuferrechte: Halbteilungsgrundsatz gilt

        BGH-Urteil bestätigt, dass ein Käufer nicht zur Übernahme der gesamten Maklerprovision verpflichtet werden darf, wenn der Maklervertrag nur vom Verkäufer abgeschlossen wurde. Das Urteil stärkt den Verbraucherschutz und ermöglicht in vielen Fällen die Provisions-Rückzahlungen.

        BGH-Urteil bestätigt Gesamtnichtigkeit bei fehlerhaften Maklervereinbarungen

        BGH-Urteil bestätigt Gesamtnichtigkeit bei fehlerhaften Maklervereinbarungen

        Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil klargestellt, dass Vereinbarungen über die Maklerprovision, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, komplett unwirksam sind.

        BGH-Urteile stärken Käufer im Immobilienkauf

        BGH-Urteile stärken Käufer im Immobilienkauf

        In zwei Fällen versagt der BGH Immobilienmaklern ihren Lohn. Der Grund: Beide Male wurden Vereinbarungen getroffen, die den Verbraucherschutz umgehen. Eigentlich sollen sich Verkäufer und private Käufer die Maklerkosten teilen.

        Häufige Fragen

        Häufig gestellte Fragen

        Allgemeine Fragen zur Maklerprovision

        Hier finden Sie grundlegende Informationen zur Maklerprovision sowie zu den rechtlichen Voraussetzungen, unter denen ein Provisionsanspruch entsteht oder entfallen kann.

        Kostenfreie Prüfung & Ablauf

        In diesem Bereich beantworten wir Fragen zum Ablauf der kostenfreien Prüfung, zur anwaltlichen Bewertung sowie zu den nächsten möglichen Schritten.